Büro Lindau
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Büro Sigmarszell
Dornach 15, 88138 Sigmarszell
Meisterbetrieb
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Wie lange der Verstorbene nach Eintritt des Todes bei Ihnen verbleibt, können Sie selbst entscheiden.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen sollte aber eine Zeitspanne von 36 Stunden nicht überschritten werden.
Das Abschiednehmen von einem Verstorbenen ist sehr wichtig. Auf Wunsch geben wir Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit sich vom Verstorbenen am offenen Sarg zu verabschieden. Dies kann ganz nach Ihren Wünschen zu Hause, in der Leichenhalle oder in den Aufbahrungsräumen stattfinden.
Im Rahmen des Trauergesprächs werden wir mit Ihnen unter anderem folgende Punkte ansprechen, aus denen Sie zusammen mit uns eine individuelle Bestattung zusammenstellen können.
Festlegung der Bestattung durch eine umfassende Beratung
(Antoine de Saint-Exupéry)
(Goethe)
(Friedrich Wilhelm Nietzsche)